Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 552/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzug eines Architekten mit der Vorlage von Konstruktionszeichnungen; Umfang des Schadens bei Fehlplanung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzug bei Leistungspflicht nach Erhalt d. Unterlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Mängelbeseitigung: Kein Wunschkonzert für Auftraggeber
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Wichtiges Urteil des OLG Koblenz - Terminverzug der Planung: Fachlich unklare Vereinbarung verhindert Haftungsrisiko
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pläne zu spät vorgelegt: Wann und in welchem Umfang haftet der Architekt? (IBR 2008, 747)
Verfahrensgang
- LG Trier, 01.04.2008 - 11 O 46/04
- OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 552/08
Papierfundstellen
- MDR 2010, 254
- NZBau 2009, 131
- BauR 2008, 1938
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90
Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands
Auszug aus OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 552/08
Diesbezüglich ist nicht nur - wenn auch lediglich hinsichtlich der Nordseite und nicht, wie die Klägerin daneben anfänglich behauptet hat, zusätzlich an der Westseite - ein Mangel in der Arbeit des Beklagten, sondern außerdem eine Schädigung der Klägerin hinreichend wahrscheinlich und nachvollziehbar geworden (vgl. BGH NJW-RR 1992, 792 ;… Foerste, aaO., § 287 Rdnr. 7;… Leipold in Stein/Jonas, ZPO , 22. Aufl., § 287 Rdnr. 32). - BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92
Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt; …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 552/08
Deshalb kommt auch hier trotz des möglicherweise im Ausgangspunkt vorhandenen Pflichtverstoßes des Beklagten die Anwendung von § 287 ZPO zugunsten der Klägerin nicht in Betracht, da eine Schadensschätzung mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (BGH NJW 1994, 663, 665;… Foerste in Musielak, ZPO , 6. Aufl., § 287 Rdnr. 8).
- OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
Auslegung von Klauseln in einem Bauvertrag über die Ausführungszeit und über den …
Voraussetzung ist allerdings auch in diesem Kontext, dass die Ausführungsfristen eindeutig vereinbart sind (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 25. September 2008 - 5 U 552/08, NZBau 2009, 131; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 1997 - 22 U 213/96, NJW-RR 1998, 89;… NWJS/Sonntag, 5. Aufl., VOB/B § 6 Rn. 202). - OLG Köln, 09.04.2010 - 20 U 179/09
Anspruch gegen eine Unfallversicherung auf eine Invaliditätsentschädigung
Der Begriff des Ereignisses ist weit zu fassen; darunter fällt auch der Zugang von Unterlagen (z.B.. einer Rechnung, vgl. BGHZ 171, 33), soweit hinreichend klar deren notwendiger Inhalt vorgegeben ist (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2009, 125;… Staudinger-Löwisch/Feldmann, BGB (2009), § 286, Rn. 79), was hier mit Blick auf die vertragliche Regelung in § 11 (I) AUB 94 der Fall ist Mit Zugang der nach dieser Bestimmung erforderlichen Unterlagen lässt sich der (späteste) Zeitpunkt der Leistung bestimmen: Dem Versicherer stehen maximal 3 Monate bis zur Anerkennung und gemäß § 11 (II) AUB 94 weitere 2 Wochen bis zur Auszahlung zur Verfügung.