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   OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 552/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10919
OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 552/08 (https://dejure.org/2008,10919)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.09.2008 - 5 U 552/08 (https://dejure.org/2008,10919)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. September 2008 - 5 U 552/08 (https://dejure.org/2008,10919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzug eines Architekten mit der Vorlage von Konstruktionszeichnungen; Umfang des Schadens bei Fehlplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzug bei Leistungspflicht nach Erhalt d. Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Mängelbeseitigung: Kein Wunschkonzert für Auftraggeber

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wichtiges Urteil des OLG Koblenz - Terminverzug der Planung: Fachlich unklare Vereinbarung verhindert Haftungsrisiko

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pläne zu spät vorgelegt: Wann und in welchem Umfang haftet der Architekt? (IBR 2008, 747)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 254
  • NZBau 2009, 131
  • BauR 2008, 1938
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 552/08
    Diesbezüglich ist nicht nur - wenn auch lediglich hinsichtlich der Nordseite und nicht, wie die Klägerin daneben anfänglich behauptet hat, zusätzlich an der Westseite - ein Mangel in der Arbeit des Beklagten, sondern außerdem eine Schädigung der Klägerin hinreichend wahrscheinlich und nachvollziehbar geworden (vgl. BGH NJW-RR 1992, 792 ; Foerste, aaO., § 287 Rdnr. 7; Leipold in Stein/Jonas, ZPO , 22. Aufl., § 287 Rdnr. 32).
  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 552/08
    Deshalb kommt auch hier trotz des möglicherweise im Ausgangspunkt vorhandenen Pflichtverstoßes des Beklagten die Anwendung von § 287 ZPO zugunsten der Klägerin nicht in Betracht, da eine Schadensschätzung mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (BGH NJW 1994, 663, 665; Foerste in Musielak, ZPO , 6. Aufl., § 287 Rdnr. 8).
  • OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22

    Auslegung von Klauseln in einem Bauvertrag über die Ausführungszeit und über den

    Voraussetzung ist allerdings auch in diesem Kontext, dass die Ausführungsfristen eindeutig vereinbart sind (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 25. September 2008 - 5 U 552/08, NZBau 2009, 131; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 1997 - 22 U 213/96, NJW-RR 1998, 89; NWJS/Sonntag, 5. Aufl., VOB/B § 6 Rn. 202).
  • OLG Köln, 09.04.2010 - 20 U 179/09

    Anspruch gegen eine Unfallversicherung auf eine Invaliditätsentschädigung

    Der Begriff des Ereignisses ist weit zu fassen; darunter fällt auch der Zugang von Unterlagen (z.B.. einer Rechnung, vgl. BGHZ 171, 33), soweit hinreichend klar deren notwendiger Inhalt vorgegeben ist (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2009, 125; Staudinger-Löwisch/Feldmann, BGB (2009), § 286, Rn. 79), was hier mit Blick auf die vertragliche Regelung in § 11 (I) AUB 94 der Fall ist Mit Zugang der nach dieser Bestimmung erforderlichen Unterlagen lässt sich der (späteste) Zeitpunkt der Leistung bestimmen: Dem Versicherer stehen maximal 3 Monate bis zur Anerkennung und gemäß § 11 (II) AUB 94 weitere 2 Wochen bis zur Auszahlung zur Verfügung.
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